
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
RECHT:
Gericht begründet „Kundenanlagen“-Beschluss
Jetzt liefert der Bundesgerichtshof die Begründung für seinen letztinstanzlichen Beschluss, wonach zwei konkrete Blockheizkraftwerke mit nachgelagertem Stromnetz als Verteilnetz gelten.
„Hier steh‘ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor“ - an diesen Ausspruch von Doktor Faust mag sich erinnern,
wer die Begründung zum „Kundenanlagen“-Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe von Mitte Mai durchliest. Das
letztinstanzlich entscheidende Gericht hat sie vor Kurzem im Wortlaut veröffentlicht. Bis dahin war nur der Beschluss...
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Montag, 07.07.2025, 16:39 Uhr
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